Praxis an der Mürg, Stans

Kosten

Grundversicherung

Seit 1. Juli 2022 kann die Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden.
Ich kann aktuell nicht über die Grundversicherung abrechnen.

Zusatzversicherung 

Einzelne Krankenkassen leisten einen Beitrag an die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Falls Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse nach deren Kostenbeteiligung.

Selbstzahlerinnen und Selbstzahler

Mein Honorar orientiert sich an den Richtlinien des Berufsverbandes des SBAP. Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten. Dauert die Sitzung länger als 60 Minuten, werden die Kosten entsprechend verrechnet. Administrative Aufgaben wie Telefonate, Berichte, usw., die länger als 10 Minuten dauern, werden zusätzlich verrechnet.

Opferhilfe oder Unfallversicherung

Bei Gewalterfahrung können die Kosten durch die Opferhilfe oder bei Unfall von der Unfallversicherung  übernommen werden. Fragen Sie diesbezüglich bitte bei den betreffenden Stellen nach.

Invalidenversicherung

Bei Kindern und Jugendlichen mit Geburtsgebrechen (z.B. AD(H)S, Autismus, elektiver Mutismus, usw.), wo Psychotherapie indiziert ist, werden die Therapien bis zum 20. Lebensjahr, ohne Selbstbehalt, von der Invalidenversicherung gedeckt. Nehmen Sie mit dem behandelnden Kinderarzt oder der IV-Stelle in Ihrer Nähe Kontakt auf und klären Sie das Vorgehen.

Verpasste Therapiesitzung

Bei Verhinderung melden Sie sich bitte 24 Stunden im Voraus ab, sonst wird Ihnen die verpasste Stunde vollumfänglich verrechnet, ausser sie kann noch kurzfristig besetzt werden.

Was tun im Notfall

Sollte ich nicht erreichbar sein kontaktieren Sie bitte Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst des Kanton Nidwalden 041 610 81 61 oder den ärztlichen Notfalldienst Ihrer Wohngemeinde. 

  • Notfallpsychiatrie für Erwachsene 058 856 53 00
  • Notfallpsychiatrie für Kinder und Jugendliche 058 856 45 00
  • Ebenfalls können Sie die Luzerner Psychiatrie 0900 11 14 14 anrufen.